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Am 25. März 2013, wurde eine Gruppe französicher Aktivist*innen vom‘Les Deboulonneurs’ (The Debunkers) Kollektiv freigesprochen von der Anklage, aus Gründen des Zivilem Ungehorsams Werbeanlagen verunstaltet zu haben. Sie argumentieren, dass ihr fundamentales Recht auf „Ästhetische Rezeption” gestört worden sei, durch den Zwang sich der toxischen Außenwerbung im Öffentlichen Raum auszusetzen. Die Richter stimmten zu und beschlossen, dass ihre Aktionen durch „Redefreihheit“ und durch „Gründe der Notwenigkeit” legitimiert seien, die Klage wurde abgewehrt.
Ein Jahr später erklärte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Bürger*innen das Recht zu, auf die Entwicklung von Marketingstrategien, Werbebotschaften und deren Steuerung einzuwirken. Siehe UN-HRC 2014 (Link folgt bald).
Das erste Mal wurde auf dem „World Social Forum“ in Tunis, am 25. März 2015, ein bedeutender Sieg gefeiert: Die Anerkennung des bürgerlichen Rechts bezüglich des Empfangens von Werbebotschaften.